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Brauchtumsfeuer 2024

19.03.2024 / News /

Osterfeuer am Karsamstag (30. März 2024): Das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15 Uhr des Karsamstags bis 3 Uhr früh am Ostersonntag zulässig; Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag (der Sonntag nach dem Ostersonntag), ist nicht zulässig.

Sonnwendfeuer (21. Juni 2024): Da der 21. Juni 2024 auf einen Freitag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende auch am nächsten, auf den 21. Juni nachfolgenden Samstag (22.Juni 2024) zulässig.

In Gemeinden, die in einem Sanierungsgebiet im Sinne des § 2 Stmk. Luftreinigungsverordnung 2011 liegen, sind nur Oster- und Sonnwendfeuer zulässig!

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