Sonstige Förderungen
Folgende Förderungen sind seit 01.01.2015 (gemeinsamer Beschluss der Altgemeinden) gültig:
Mobilitätsförderung
- Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der Kosten, maximal jedoch 170 €/Jahr.
- Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel.
- Zu fördernde Person ist jeder Bürger für den Zeitraum mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz.
- Antragsteller können sein: zu fördernde Person oder Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
- Antragstellung grundsätzlich jederzeit, spätestens aber bis Ende April für das vorangegangene Kalenderjahr.
- Gefördert werden
- Halbjahres- und Jahreskarten
- Studenten-, Schüler- und Lehrlingskarten
- Vorteilscard der Senioren
- Nicht gefördert werden
- die Kosten des Selbstbehalts für die Schülerfreifahrt
- 24-Stunden-Karten
- Einzeltickets
Geburtstagsgratulationen
- Anläßlich des 75., 80. und 85. Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jährlich erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz einen Gutschein im Wert von € 40 sowie einen Wein/Spirituose oder einen Blumenstrauß