Verordnung - Ferienwohnungsabgabeordnung
Veröffentlicht:
21.12.2023
Abteilung:
Dauerkundmachungen, Sonstiges
Gemäß § 92 Abs. l und 2 der Steiermärkischen Gemeindeordnung GemO 1967, LGBI. Nr. 115/1967 i.d.g.F. wird kundgemacht:
VERORDNUNG
des Gemeinderates der Gemeinde Nestelbach bei Graz, mit der die Ferienwohnungsabgabeordnung vom 16.12.2015 aufgehoben wird
§ 1
Die Ferienwohnungsabgabeordnung der Gemeinde Nestelbach bei Graz vom 16.12.2015 wird
aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft. Gleichzeitig
tritt die Aufhebungsverordnung (Aufhebung der Ferienwohnungsabgabeordnung) vom 14.12.2022 außer
Kraft.
Die Verordnung wird mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtskräftig.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister
Ing. Klaus Steinberger