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Fertigstellungsanzeige

Nach Fertigstellung des Bauvorhabens muss bei der Gemeinde Nestelbach bei Graz eine Fertigstellungsanzeige eingereicht werden.

Formular:

Außerdem brauchen Sie noch:

  • Bescheinigung über die bewilligungsgemäße und den Bauvorschriften entsprechende Bauausführung
  • Überprüfungsbefund des zuständigen Rauchfangkehrers
  • Überprüfungsbefund einer Elektroinstallationsfirma
  • eine Bescheinigung eines Sachverständigen oder eines befugten Unternehmers über die ordnungsgemäße Ausführung der Feuerlösch- und Brandmeldeeinrichtungen, Brandrauchabsaug- oder mechanische Belüftungsanlagen
  • Vermessungsplan über die genaue Lage der baulichen Anlage gem. § 38 Abs 2 Z 6 Stmk.BauG von einem befugten Vermesser
     

Benützungsbewilligung

Wenn die notwendige Bauführerbestätigung nicht vorgelegt werden kann, so muss zusätzlich um eine Benützungsbewilligung angesucht werden, ansonsten darf (!) die bauliche Anlage nicht benützt werden. Durch die Erteilung der Benützungsbewilligung wird seitens der Behörde festgestellt, ob Ihr Bauvorhaben vorschriftsmäßig ausgeführt worden ist und damit auch rechtmäßig benützt werden darf.
(siehe Stmk. BauG §38)

Weiterführende Informationen und Downloads

Steiermärkisches Baugesetz §38  (Benützungsbewilligung – Fertigstellungsanzeige)

Nestelbach bei Graz
+4331332208
gde@nestelbach-graz.gv.at

Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe