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Reisepass

Zur erstmaligen Erlangung eines Reisepasses sind beizubringen:

  • Geburtsurkunde (für vor dem 1.1.1939 Geborene der Taufschein)
  • Heiratsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • ein neues Passbild (45 mm hoch, 35 mm breit)*
  • Nachweis über die Berechtigung zur Führung eines akademischen Grades

Ist bereits ein Reisepass oder Personalausweis vorhanden, benötigen Sie: 

  • alter Reisepass
  • Geburtsurkunde (nur wenn die Daten im Reisepass nicht stimmen)
  • ein neues Passbild (45 mm hoch, 35 mm breit)
  • Gegebenenfalls: bei Namensänderung: Heiratsurkunde, Partnerschaftsurkunde und/oder rechtskräftiger Namensänderungsbescheid

Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (persönlich vor dem/der SachbearbeiterIn).

Sind die Eltern geschieden, muss eine Obsorgebefugnis vorgelegt werden. Bei der Antragstellung muss das Kind (auch ein Baby) zur Identitätsfeststellung persönlich anwesend sein.

Ab dem 12. Geburtstag werden auch die Fingerabdrücke erfasst.

Gebühren Reisepass:

  • Reisepass: € 75,90 
  • Express (3 Werktage) € 100,00 
  • EXPRESS-1 Tag € 220,00
  • Kinderpass**: € 30,00 
  • Express (3 Werktage) € 45,00
  • EXPRESS-1 Tag € 165,00
  • Notpass ab 12. Geburtstag: € 75,90
  • Notpass bis 12. Geburtstag: € 30,00


*Für den Reisepass wird das Passfoto mit der leeren Rückseite verwendet, vorgelegt werden muss jedoch auch das Foto mit der blauen Plakette auf der Rückseite. Die Fotos dürfen nicht älter als 6 Monate sein. 

**Der erste Kinderpass ist gratis, sofern dieser innerhalb von zwei Jahren ab der Geburt des Kindes ausgestellt wird (Express jedoch € 45,-).

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