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Förderungen (Förderungen)

Förderung /

Babyspende

Anläßlich der Geburt eines Kindes erhält die Mutter mit Hauptwohnsitz in Nestelbach bei Graz nach der Anmeldung des Kindes einen Babyrucksack, gefüllt mit diversen Produkten für Neugeborene.

Förderung /

Bauförderungen

Solarförderung: Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde. Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten der Errichtung einer Solaranlage im Gebiet der Gemeinde Nestelbach bei Graz  in der Höhe von € 25,00/m² für max. 20m² (=max. € 500). Antragssteller ist der Errichter der Anlage (=Auftraggeber bzw. Kostenträger). Gefördert werden nur Anlagen,… weiterlesen: „Bauförderungen“

Förderung /

Ganztagesschule GTS

Förderung des Besuchs einer schulischen Ganztagesbetreuung: Die Förderung erfolgt nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde Nestelbach. Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme einer schulischen Ganztagesbetreuung im Rahmen der Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht. Gefördert werden die Kosten für den Elternbeitrag und das Essen, welches über die schulische Betreuung in… weiterlesen: „Ganztagesschule GTS“

Förderung /

Geburtstagsgratulationen

Anläßlich des 75., 80. und 85. Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jährlich erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz einen Gutschein im Wert von € 40 sowie einen Wein/Spirituose oder einen Blumenstrauß

Förderung /

Generelles Fördermodell der Gemeinde Nestelbach

Generelles Fördermodell der Gemeinde: Das Modell sieht einen Förder-Maximalbetrag vor, welcher sich aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag auf Basis des Sozialstaffelbeitragsmodells des Landes für die Betreuung in Kindergärten zusammensetzt. Die Anwendung oder Nichtanwendung dieses generellen Fördermodells ist für jede Förderung separat festgelegt. Maximaler Gesamtbetrag der Förderung € 100,-  je zu fördernder Person… weiterlesen: „Generelles Fördermodell der Gemeinde Nestelbach“

Förderung /

Kindergarten

Förderung – Kindergarten/Sozial gestaffelte Elternbeiträge: Einkommensabhängige Förderung in Kooperation des Land Steiermark mit der Gemeinde Nestelbach bei Graz. Antrag und Unterlagen müssen in der Gemeinde Nestelbach fristgerecht abgegeben werden. Gewährung der Sozialstaffel abhängig von Ihrem Einkommen, erst nach Vorlage aller Unterlagen ist eine Berechnung möglich. Antrag Sozialstaffel Eltern Kindergarten Tabelle sozial gestaffelte Elternbeiträge Kindergarten  … weiterlesen: „Kindergarten“

Förderung /

Kinderkrippe

Förderung durch das Land Steiermark – Kinderbetreuungsbeihilfe: Information bzw. Antrag Landes-Kinderbetreuungsbeihilfe    

Förderung /

Landwirtschaft

Förderung der Tierzucht im Rahmen der Tierhaltung von landwirtschaftlichen Betrieben: Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde. Anspruchsberechtigt sind die BetriebsführerInnen mit Betriebssitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz  für die im Gemeindegebiet gehaltenen Tiere. Die Förderung erfolgt als Ersatz zur Haltung von Zuchttieren durch die Gemeinde nach den Regelungen des Stmk. Tierzuchtgesetzes.… weiterlesen: „Landwirtschaft“

Förderung /

Maturaballspende

SchülerInnen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz , die eine höherbildende Schule besuchen, können für die Durchführung des Maturaballes ihres Jahrganges eine einmalige Spende in Höhe von € 50,00 beantragen. Die Spende wird je Maturaballveranstaltung nur einmalig (nicht je Schüler) gewährt. Antragstellung muss vor dem Veranstaltungstermin jedoch frühestens zu Beginn des Schuljahres in welchem… weiterlesen: „Maturaballspende“

Förderung /

Mobilitätsförderung

Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der Kosten, maximal jedoch 170 €/Jahr. Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel. Zu fördernde Person ist jeder Bürger für den Zeitraum mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz. Antragsteller können sein: zu fördernde Person oder Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte. Antragstellung… weiterlesen: „Mobilitätsförderung“

Förderung /

Musikunterricht

Förderung für die Inanspruchnahme von Musikunterricht: Die Förderung erfolgt nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde Nestelbach . Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme von Musikunterricht. Als Einzelfall im Sinne des generellen Fördermodells gelten die Kosten je quartalsmäßigem Abrechnungszyklus. Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte. Gefördert werden Personen bis… weiterlesen: „Musikunterricht“

Förderung /

Schule

Förderung der Teilnahme an Schul-/ Kindergartenveranstaltungen: Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Kosten, maximal jedoch € 100,-. Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen von Schule oder Kindergarten, wie zum Beispiel Schikurs, Schullandwoche, Kennenlerntage, Sportwoche, Sprachwoche oder mehrtägige (ab 2 Tagen) Exkursionen/Veranstaltungen und… weiterlesen: „Schule“

Förderung /

Zuschuss für Stellungspflichtige

Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger Zuschuss der Gemeinde in Höhe von € 30,- für Stellungspflichtige (Feststellung der Wehrtauglichkeit). Der Zuschuss wird bei Antritt der Stellung gewährt. Zu fördernde Person muss Hauptwohnsitz am Stellungstag in der Gemeinde Nestelbach bei Graz. Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.

Förderung /

Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinklasse A + B:

Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Kosten, maximal jedoch €100,- Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger Zuschuss je Antragsteller zum verpflichtenden Fahrsicherheitstraining für Führerscheinklasse A und B. Als Einzelfall im Sinne des generellen Fördermodells gelten die Kosten eines Fahrsicherheitstrainigs je Führerscheinklasse. Gefördert werden Personen ab dem 17 bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Antragsteller… weiterlesen: „Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinklasse A + B:“

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Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
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