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Müll

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Müllabfuhrverordnung

Mindest-Behältergrößen für Restmüll:

  • Für jede Liegenschaft ist mindestens ein 60 L-Behälter für die Sammlung und Abfuhr der gemischten Siedlungsabfälle zu verwenden.
  • Das Behältervolumen darf folgende Mengenbeschränkungen nicht unterschreiten:
    • 60 Liter bei Einpersonenhaushalten.
    • 80 Liter bei Zwei- u. Dreipersonenhaushalten sowie bei Nutzungseinheiten von Betrieben, Anstalten, Vereinen und sonstigen Einrichtungen.
    • 120 Liter bei Vier- bis Sechspersonenhaushalten
    • 240 Liter ab 7 Personen pro Haushalt 
    • Ab 13 Personen ist das günstigste Behältervolumen zu ermitteln (30 Liter pro Person)

Bei Liegenschaften mit mehreren Gebäuden bzw. bei Gebäuden mit mehreren Nutzeinheiten ist das Behältervolumen dementsprechend rechnerisch festzustellen.

Mindest-Behältergrößen für Papier:

  • Für jede Liegenschaft ist mindestens ein 240 L-Behälter für die Sammlung und Abfuhr des Siedlungsabfalles Papier zu verwenden.
  • Das Behältervolumen darf 240 Liter pro Haushalt bzw. Nutzungseinheit von Betrieben, Anstalten, Vereinen und sonstigen Einrichtungen nicht unterschreiten.
  • Bei Liegenschaften mit mehreren Gebäuden bzw. bei Gebäuden mit mehreren Nutzeinheiten ist das Behältervolumen dementsprechend rechnerisch festzustellen.

Konkret bedeutet das für Sie, dass unter Umständen eine andere Gefäßgröße als bisher von Ihnen verwendet, für Ihren Haushalt vorgeschrieben ist.

Auch die Garnitur Restmüllsäcke als Ersatz für einen festen Behälter wird nicht mehr angeboten und muss stattdessen ein fester Behälter (mind. 60 L) verwendet werden.

Notwendige Änderungen bzw. Bestellungen für Ihre Abfallsammelbehälter geben Sie bitte im Gemeindeamt im Bürgerservice (Fr. Stix DW 15 oder Fr. Tandl DW 27) bekannt.


GEBÜHREN UND KOSTENERSÄTZE

Grundgebühr:

  • Die Grundgebühr pro Person und Jahr beträgt € 36,33 inkl. MWSt. .
  • Stichtag für die Ermittlung der Personenanzahl zur Gebührenberechnung ist der letzte Tag eines Quartals.

Variable Gebühr:

  • Die Berechnung der variablen Gebühr erfolgt auf Basis des beigestellten Behältervolumens
  • Restmüllcontainer pro Jahr:
    • 60 L Abfallbehälter =   €   58,08
    • 80 L Abfallbehälter =   €   65,08
    • 120 L Abfallbehälter = €   87,06
    • 240 L Abfallbehälter = € 145,14
    • 1100 L Abfallbehälter = € 725,48
  • Im Bedarfsfall können 60 L Säcke für die zusätzliche Sammlung von Restmüll bei der Gemeinde zugekauft werden. Ein Abfallsammelsack kostet € 7,12.
  • Biomüllcontainer pro Jahr:
    • 120 L Container = € 245,23
    • 240 L Container = € 490,33
  • Gesonderter Kostenersatz für zusätzliche Papiercontainer (über dem Mindestvolumen lt. Verordnung) pro Jahr:
    • 240 L Container = € 58,08
    • 1100 L Container = € 290,17

Allen angeführten Preisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 10% bereits hinzugerechnet.

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Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe