Meldeamt
Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.
Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:
- erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
- Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
- Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)
Anmeldung eines Neugeborenen:
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde. Ansonsten ist nur die Geburtsurkunde vom Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ins Gemeindeamt mitzubringen.