phone+4331332208
emailgde@nestelbach-graz.gv.at

Meldeamt

Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Eine Anmeldung ist beispielsweise in folgenden Fällen notwendig:

  • erstmaliger Bezug einer Unterkunft in Österreich
  • Umzug innerhalb Österreichs (es wird ein neuer Hauptwohnsitz begründet)
  • Begründung eines weiteren Wohnsitzes (der Hauptwohnsitz bleibt gleich)

Anmeldung eines Neugeborenen:
Die Wohnsitzanmeldung eines Neugeborenen kann gleichzeitig mit der Anzeige der Geburt beim Standesamt erfolgen, wenn vorher (in der Regel in der Krankenanstalt) ein Meldezettel-Formular ausgefüllt wurde. Ansonsten ist nur die Geburtsurkunde vom Erziehungsberechtigten zur Anmeldung ins Gemeindeamt mitzubringen.

Meldezettel

Nestelbach bei Graz
+4331332208
gde@nestelbach-graz.gv.at

Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe