phone+4331332208
emailgde@nestelbach-graz.gv.at

Musikunterricht

Förderung /

Förderung für die Inanspruchnahme von Musikunterricht:

  • Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme von Musikunterricht.
  • Als Einzelfall gelten die Kosten je quartalsmäßigem Abrechnungszyklus.
  • Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
  • Gefördert werden Personen bis max. zum vollendeten 18. Lebensjahr.
  • Die Gewährung dieser einkommensabhängigen Förderung erfolgt auf Grundlage des „Sozialstaffelbeitragsmodells des Landes Steiermark für die Betreuung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen“.
  • einkommensabhängiger Förderbetrag von max. 25 % der nachgewiesenen und bezahlten Kosten, aber max. € 50,- je zu fördernder Person und Einzelfall

Formular:

Förderungsantrag Musikunterricht

Tabelle einkommensabhängiger Förderantrag 2024/25 Musikunterricht

Nestelbach bei Graz
+4331332208
gde@nestelbach-graz.gv.at

Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe