Musikunterricht
Förderung / Musikunterricht
Förderung für die Inanspruchnahme von Musikunterricht:
- Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme von Musikunterricht.
- Als Einzelfall gelten die Kosten je quartalsmäßigem Abrechnungszyklus.
- Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
- Gefördert werden Personen bis max. zum vollendeten 18. Lebensjahr.
- Die Gewährung dieser einkommensabhängigen Förderung erfolgt auf Grundlage des „Sozialstaffelbeitragsmodells des Landes Steiermark für die Betreuung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen“.
- einkommensabhängiger Förderbetrag von max. 25 % der nachgewiesenen und bezahlten Kosten, aber max. € 50,- je zu fördernder Person und Einzelfall
Formular:
Förderungsantrag Musikunterricht
Tabelle einkommensabhängiger Förderantrag 2024/25 Musikunterricht