Musikunterricht
Förderung / Musikunterricht
Förderung für die Inanspruchnahme von Musikunterricht:
- Die Förderung erfolgt nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde Nestelbach.
- Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme von Musikunterricht.
- Als Einzelfall im Sinne des generellen Fördermodells gelten die Kosten je quartalsmäßigem Abrechnungszyklus.
- Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
- Gefördert werden Personen bis max. zum vollendeten 18. Lebensjahr.