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Musikunterricht

Förderung /

Förderung für die Inanspruchnahme von Musikunterricht:

  • Die Förderung erfolgt nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde Nestelbach.
  • Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme von Musikunterricht.
  • Als Einzelfall im Sinne des generellen Fördermodells gelten die Kosten je quartalsmäßigem Abrechnungszyklus.
  • Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
  • Gefördert werden Personen bis max. zum vollendeten 18. Lebensjahr.

Formular:

Förderungsantrag Musikunterricht

Nestelbach bei Graz
+4331332208
gde@nestelbach-graz.gv.at

Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe