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Ganztagesschule GTS

Förderung /

Förderung des Besuchs einer schulischen Ganztagesbetreuung:

  • Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme einer schulischen Ganztagesbetreuung im Rahmen der Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht.
  • Gefördert werden die Kosten für den Elternbeitrag und das Essen, welches über die schulische Betreuung in Anspruch genommen wird.
  • Als Einzelfall gelten die monatlichen Kosten.
  • Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
  • Die Gewährung dieser einkommensabhängigen Förderung erfolgt auf Grundlage des „Sozialstaffelbeitragsmodells des Landes Steiermark für die Betreuung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen“.
  • einkommensabhängiger Förderbetrag von max. 50 % der nachgewiesenen und bezahlten Kosten, aber max. € 100,- je zu fördernder Person und Einzelfall

Formular:

Förderungsantrag GTS 

Tabelle einkommensabhängiger Förderantrag 2024/25 GTS

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Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
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