Ganztagesschule GTS
Förderung / Ganztagesschule GTS
Förderung des Besuchs einer schulischen Ganztagesbetreuung:
- Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme einer schulischen Ganztagesbetreuung im Rahmen der Absolvierung der allgemeinen Schulpflicht.
- Gefördert werden die Kosten für den Elternbeitrag und das Essen, welches über die schulische Betreuung in Anspruch genommen wird.
- Als Einzelfall gelten die monatlichen Kosten.
- Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
- Die Gewährung dieser einkommensabhängigen Förderung erfolgt auf Grundlage des „Sozialstaffelbeitragsmodells des Landes Steiermark für die Betreuung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen“.
- einkommensabhängiger Förderbetrag von max. 50 % der nachgewiesenen und bezahlten Kosten, aber max. € 100,- je zu fördernder Person und Einzelfall