Kundmachung Anordnung von Verkehrsbeschränkungen
Veröffentlicht:
25.04.2025
Abteilung:
Bau- und Raumordnung, Sonstiges
GZ: 120-2-20/3-2025-gt
Anordnung von Verkehrsbeschränkungen gemäß §§ 43 und 94 StVO aufgrund des Antrages vom 22.04.2025 zur Durchführung von Arbeiten auf und neben Gemeindestraße Hirtenfeldweg. (Fassadenarbeiten am Objekt Hirtenfeld 23)
Diese Verordnung ist von Montag, den 28.04.2025 bis Montag, den 12.05.2025, jeweils im Zeitraum von 07:30 Uhr bis 18:30 Uhr, ausgenommen Sonn- und Feiertags, gültig.