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Bauförderungen

Förderung /

Solarförderung:

  • Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.
  • Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten der Errichtung einer Solaranlage im Gebiet der Gemeinde Nestelbach bei Graz in der Höhe von € 25,00/m² für max. 20m² (=max. € 500).
  • Antragssteller ist der Errichter der Anlage (=Auftraggeber bzw. Kostenträger).
  • Gefördert werden nur Anlagen, für die die eventuell notwendigen behördlichen Bewilligungen vorliegen.
  • Antragsstellung muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum erfolgen.

Photovoltaik-Förderung:

  • Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.
  • Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten der Errichtung einer Photovoltaikanlage im Gebiet der Gemeinde Nestelbach bei Graz in der Höhe von € 100/kWp für max. 5 kWp (=max. €500).
  • Antragssteller ist der Errichter der Anlage (=Auftraggeber bzw. Kostenträger).
  • Gefördert werden nur Anlagen, für die die eventuell notwendigen behördlichen Bewilligungen vorliegen.
  • Antragstellung muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum erfolgen.

 

 

 

 

Biomasseförderung:

  • Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.
  • Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten der Errichtung einer Biomasseanlage bzw. eines Nahwärmeanschlusses an eine Biomasseanlage im Gebiet der Gemeinde Nestelbach bei Graz als Hauptheizung in der Höhe von pauschal € 500.
  • Antragssteller ist der Errichter der Anlage.
    (=Auftraggeber bzw. Kostenträger)
  • Gefördert werden nur Anlagen, für die die eventuell notwendigen behördlichen Bewilligungen vorliegen.
  • Antragstellung muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum erfolgen.

Förderung von Erdwärme-, Grundwasserwärmepumpen:

  • Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.
  • Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss zu den Kosten der Errichtung einer Erdwärme-, Grundwasserwärmepumpe im Gebiet der Gemeinde Nestelbach bei Graz in der Höhe € 35/kW Wärmeleistung, max. € 500.
  • Antragssteller ist der Errichter der Anlage.
    (=Auftraggeber bzw. Kostenträger)
  • Gefördert werden nur Anlagen, für die die eventuell notwendigen behördlichen Bewilligungen vorliegen.
  • Antragsstellung muss innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum erfolgen.
  • Luft-Wärmepumpen werden NICHT gefördert!

Nestelbach bei Graz
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Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
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