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Kundmachung - Festsetzung des Voranschlages

Veröffentlicht: 14.12.2023
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Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.12.2023 nachstehende Beschlüsse gefasst:

Festsetzung des Voranschlages:

Ergebnisvoranschlag Gesamthaushalt 2024

Finanzierungsvorschlag Gesamthaushalt 2024

Beschlussfassung gem § 76 ABs 2 Gmk GemO über

a) die Hebesätze bzw die Höhe der zu erhebenden Abgaben

b) den Dienstpostenplan

c) den Nachweis über die Investitionstätigkeit und deren Finanzierung

d) den Gesamtbetrag der Darlehen und Zahlungsverpflichtungen (§ 80 GemO)

e) die Höhe der zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen erforderlichen Kassenstärker (§ 82 GemO)

f) Mittelfristiger Haushaltsplan 2025-2028

Kundmachung – Festsetzung des Voranschlages

 

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