Brauchtumsfeuer 2025
11.04.2025 / News / Allgemein
Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Aktuell sind Brauchtumsfeuer grundsätzlich nicht verboten. Brauchtumsfeuer sind Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Als solche Feuer gelten:
Osterfeuer am Karsamstag 19. April 2025; das Entzünden des Feuers ist im Zeitraum von 15:00 Uhr des Karsamstages bis 3:00 Uhr früh am Ostersonntag zulässig. Ein Ausweichen auf den sogenannten „Kleinen Ostersonntag“ (der Sonntag nach dem Ostersonntag) ist nicht zulässig.
Sonnwendfeuer 21. Juni 2025; da der 21. Juni 2025 auf einen Samstag fällt, ist das Entzünden eines Brauchtumsfeuers anlässlich der Sonnenwende nur an diesem Tag zulässig.
Ihre Gemeinde Nestelbach bei Graz