Förderung / Musikunterricht
Musikunterricht
Förderung für die Inanspruchnahme von Musikunterricht:
Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme von Musikunterricht.
Als Einzelfall gelten die Kosten je quartalsmäßigem Abrechnungszyklus.
Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
Gefördert werden Personen bis max. zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Die Gewährung dieser einkommensabhängigen Förderung… weiterlesen: „Musikunterricht“