Kindergarten
Förderung / Kindergarten
Förderung – Kindergarten/Sozial gestaffelte Elternbeiträge:
- Einkommensabhängige Förderung in Kooperation des Land Steiermark mit der Gemeinde Nestelbach bei Graz.
- Antrag und Unterlagen müssen in der Gemeinde Nestelbach fristgerecht abgegeben werden.
- Gewährung der Sozialstaffel abhängig von Ihrem Einkommen, erst nach Vorlage aller Unterlagen ist eine Berechnung möglich.
Antrag Sozialstaffel Eltern Kindergarten
Tabelle sozial gestaffelte Elternbeiträge Kindergarten
Förderung der Teilnahme an Schul-/ Kindergartenveranstaltungen:
- Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Kosten, maximal jedoch € 100,-.
- Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen von Schule oder Kindergarten, wie zum Beispiel Schikurs, Schullandwoche, Kennenlerntage, Sportwoche, Sprachwoche oder mehrtägige (ab 2 Tagen) Exkursionen/Veranstaltungen und zusätzlicher (freiwilliger) Englischunterricht in Volksschulen.
- Als Einzelfall im Sinne des generellen Fördermodells gelten die Kosten je Veranstaltung/Kurs.
- Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
- Gefördert werden Personen bis max. zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Förderungsantrag Schul-/Kindergartenveranstaltungen
Förderung für die Inanspruchnahme eines „Kindergartenbusses“
- Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.
- Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten für die Inanspruchnahme eines Busses, welcher Kinder zum/vom Kindergarten oder Kinderkrippe bringt.
- Die Höhe der Förderung beträgt pauschal € 15,- je Kind und Monat; max. für 10 Monate je Kindergartenjahr; Kosten müssen nachgewiesen werden.
- Kind und Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz und einen gemeinsamen Haushalt haben, die Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich an den Antragsteller.
- Antragstellung muss spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres des vorangegangen Kindergartenjahres erfolgen (d.h. wenn der Fördergegenstand 2022/2023 verwirklich ist, bis Ende 2023).
- Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.