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Landwirtschaft

Förderung /

Förderung der Tierzucht im Rahmen der Tierhaltung von landwirtschaftlichen Betrieben:

  • Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.
  • Anspruchsberechtigt sind die BetriebsführerInnen mit Betriebssitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz für die im Gemeindegebiet gehaltenen Tiere.
  • Die Förderung erfolgt als Ersatz zur Haltung von Zuchttieren durch die Gemeinde nach den Regelungen des Stmk. Tierzuchtgesetzes.
  • Fördergegenstand und Höhe:
    • Besamungszuschuss für Rinder: entweder 100% der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten (aber max. € 35/Besamung) oder € 35 pauschal (pro laut Bestandesverzeichnis gehaltener, belegfähiger Kuh und Jahr) bei eigener Stierhaltung.
    • Besamungszuschuss für Schweine: 100 % der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten.
    • Förderung für Schafe und Ziegen: Grundsätzlich 100 % der durch Rechnung nachgewiesenen Kosten des Ankaufes eines Vatertieres zur Zucht, aber max. € 600 je Tier, bei Haltung von weniger als 40 deckfähigen Muttertieren reduziert sich der Prozentsatz des Kostenzuschuss anteilsmäßig nach der Anzahl der gehaltenen, deckfähigen Muttertiere. Die Frist für eine neuerliche Förderung (Wiederbeschaffung) richtet sich nach den Regeln des Stmk. Tierzuchtgesetzes.
    • Förderung für Pferde: Die Zuschussleistung der Gemeinde erfolgt über die Abrechnung der Landeskammer für Land- u. Forstwirtschaft.

Nicht mehr gefördert werden Mähdruschkosten und die Landschaftspflege!

Nestelbach bei Graz
+4331332208
gde@nestelbach-graz.gv.at

Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe