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Schule

Förderung /

Förderung der Teilnahme an Schul-/ Kindergartenveranstaltungen:

  • Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Kosten, maximal jedoch € 100,-.
  • Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen von Schule oder Kindergarten, wie zum Beispiel Schikurs, Schullandwoche, Kennenlerntage, Sportwoche, Sprachwoche oder mehrtägige (ab 2 Tagen) Exkursionen/Veranstaltungen und zusätzlicher (freiwilliger) Englischunterricht in Volksschulen.
  • Als Einzelfall im Sinne des generellen Fördermodells gelten die Kosten je Veranstaltung/Kurs.
  • Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
  • Gefördert werden Personen bis max. zum vollendeten 20. Lebensjahr.

Förderungsantrag für Schul-/Kindergartenveranstaltungen

 

 

Schulstartgeld:

  • Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.
  • Gegenstand der Förderung ist eine Einmalzahlung der Gemeinde in Höhe von € 100,- je Kind für Kinder, die erstmalig in die 1. Klasse Volksschule eintreten.
  • Kind und Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz und einen gemeinsamen Haushalt haben; Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich an den Antragsteller.
  • Antragstellung muss spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres des vorangegangen Schuljahres erfolgen
    (d.h. wenn der Fördergegenstand im Schuljahr 2022/2023 verwirklich ist, bis Ende 2023).
  • Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.

Förderungsantrag Schulstartgeld

 

 

Nestelbach bei Graz
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Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe