phone+4331332208
emailgde@nestelbach-graz.gv.at

Generelles Fördermodell der Gemeinde Nestelbach

Förderung /

Generelles Fördermodell der Gemeinde:

Das Modell sieht einen Förder-Maximalbetrag vor, welcher sich aus einem einkommensunabhängigen Sockelbetrag und einem einkommensabhängigen Zusatzbetrag auf Basis des Sozialstaffelbeitragsmodells des Landes für die Betreuung in Kindergärten zusammensetzt. Die Anwendung oder Nichtanwendung dieses generellen Fördermodells ist für jede Förderung separat festgelegt.

  • Maximaler Gesamtbetrag der Förderung € 100,- je zu fördernder Person und Einzelfall, davon
    • einkommensunabhängiger Sockelbetrag von 25 % der nachgewiesenen und bezahlten Kosten, aber max. € 50,- je zu fördernder Person und Einzelfall
    • einkommensabhängiger Förderbetrag von max. 25 % der nachgewiesenen und bezahlten Kosten, aber max. € 50,- je zu fördernder Person und Einzelfall
  • Die Gewährung dieses einkommensabhängigen Förderbetrages erfolgt auf Grundlage des „Sozialstaffelbeitragsmodells des Landes Steiermark für die Betreuung in institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen“.
  • Basis für die Anwendung der Sozialstaffel ist das monatliche Familiennettoeinkommen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen, die für die zu fördernde Person, für die die Sozialstaffel zu berechnen ist, unterhaltspflichtig sind. Die Berechnung erfolgt anhand des „Sozialstaffelrechners für institutionelle Einrichtungen“ des Landes Steiermark.
  • zu fördernde Person (wird je Förderart vom Gemeinderat geregelt) und Antragsteller (wird je Förderart vom Gemeinderat geregelt) müssen Hauptwohnsitz in Gemeinde Nestelbach bei Graz und gemeinsamen Haushalt haben, Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich an den Antragsteller.
  • Mehrkindstaffel: Für jedes weitere Kind, für das ein haushaltszugehöriger Elternteil Familienbeihilfe bezieht, erfolgt nach der Sozialstaffeltabelle die Rückstufung um eine Stufe (z.Bsp. von Stufe 8 auf Stufe 7, wodurch sich der Förderprozentsatz von 10 auf 15 % erhöht)
  • Antragstellung muss für alle schuljahrbezogenen Förderungen spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres des vorangegangen Schuljahres erfolgen (d.h. wenn der Fördergegenstand im Schuljahr 2014/2015 verwirklich ist, bis Ende 2015)
  • Folgender Antrag bzw. Sozialstaffel ist derzeit gültig, für die Berechnung ist die für den jeweiligen Förderzeitraum gültige Tabelle des Landes Steiermark heranzuziehen, welche alljährlich valorisiert wird.

Einkommensabhängiger Förderantrag

Tabelle einkommensabhängiger Förderantrag

Nestelbach bei Graz
+4331332208
gde@nestelbach-graz.gv.at

Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe