Kindergarten Nestelbach
Infrastruktur / Kindergarten
Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden:
- Nestelbach
- St. Marein bei Graz
- Vasoldsberg
Kapazität: Platz für 95 Kinder, Betreuung in 4 Gruppen
Gruppengröße: max. 20 bzw. 24 Kinder
- Halbtageskindergarten (4 Gruppen):
7:00 – 13:00 Uhr – ohne Mittagessen - Ganztageskindergarten (1 Gruppe):
7:00 – 15:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr
Die Ferien sind an die gesetzlichen Schulferien angeglichen (Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien).
ACHTUNG – 4 wöchige Sommerbetreuung wird angeboten.
Anmeldung:
Anmeldungen sind ausschließlich unter nachfolgenden Link möglich!
Formulare:
Betreuungsvereinbarung Kindergarten
Änderungsformular_Kindergarten
Abmeldungsformular_Kindergarten
Elternbeiträge / Förderung:
Elternbeiträge laut Sozialstaffel des Landes Steiermark werden eingehoben – Mittagessen ist hierbei nicht inbegriffen.
Betreuungsjahr 2024/25:
Die Elternbeiträge sind Maximalbeträge ohne Antragstellung.
- 5-6 Std. € 163,50
- 7-8 Std. € 218,00
- 9-10 Std. € 272,50
Antragstellung:
ACHTUNG – für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr ist der Besuch von bis zu 30 Wochenstunden gratis – Sie können natürlich trotzdem einen Antrag stellen wenn Ihr Kind mehr als 30 Wochenstunden betreut wird.
Für das Betreuungsjahr 2024/25 mit Einstieg ab Betreuungsbeginn Herbst 2024 bis 30.06.2024.
Antragstellung bei Einstieg im bereits laufenden Betreuungsjahr 2024/25:
– Einstieg Mitte März 2025
– Antragstellung selbst nur in der Zeit von tatsächlichem Einstiegsdatum + 4 Wochen möglich
– Voraussetzung: Das Kind muss den Kindergarten neben dem Monat März auch noch ein volles weiteres Monat (April) besuchen.
Tabelle sozial gestaffelte Elternbeiträge Kindergarten
Für die jeweilige Sommerbetreuung gelten die gleichen Anträge wie für das normale Betreuungsjahr jedoch gilt im Sommer keine Kindergartenpflicht, weshalb 5-jährige Kinder in der Berechnung wie 3- bzw. 4-jährige Kinder behandelt werden.
Unkostenbeiträge
Unkostenbeiträge für diverse Veranstaltungen (Puppentheater, Zauberer, Buskosten und Eintritte für verschiedene Ausflüge, usw. …) werden EXTRA eingehoben und sind im Elternbeitrag NICHT enthalten.
weitere Förderungen:
Allgemeine Informationen:
Aufnahme in den Kindergarten:
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Vollendung des 3. Lebensjahres und eine gewisse Selbstständigkeit sowie die emotionale Reife – wir sprechen von „Kindergartenreife“. Neueinschreibungen für das kommende Betreuungsjahr erfolgen in der Regel im März. Der Kindergartenbesuch endet mit dem Ablauf des Kindergartenjahres beim Eintritt in die Schule – das heißt, Kinder müssen nur 1 x angemeldet werden und nicht für jedes Betreuungsjahr neu.
Aufnahme im Kindergarten zum jeweils Monatsersten, das heißt wenn Sie Ihr Kind zB. mit 23. März des aktuellen Betreuungsjahres in den Kindergarten geben wird Ihnen der Elternbeitrag für den gesamten Monat März verrechnet.
Abmeldung vom Kindergarten:
Grundsätzlich gilt: Die Gruppe soll über einen möglichst langen Zeitraum zusammen bleiben, um die Kontinuität in der Gruppe zu gewährleisten. Daher kann die Abmeldung nach einer Eingangsphase von ca. 3 Wochen nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen.
Weiters ist eine Um- bzw. Abmeldung nur jeweils zum Monatsletzten möglich, das heißt wenn Sie Ihr Kind zB. mit 23. März des aktuellen Betreuungsjahres abmelden wird Ihnen der Elternbeitrag für den gesamten Monat März verrechnet.
Öffnungszeiten
MO | 07:00 - 17:00 |
DI | 07:00 - 17:00 |
MI | 07:00 - 17:00 |
DO | 07:00 - 17:00 |
FR | 07:00 - 17:00 |
Kontaktdaten
Yvonne Pleymuth | |
03133/8100 | |
kindergarten@nestelbach-graz.gv.at |