Kindergarten
Verwaltungsgemeinschaft der Gemeinden:
- Nestelbach
- St. Marein bei Graz
- Vasoldsberg
Kapazität: Platz für 75 Kinder, Betreuung in 3 Gruppen
Gruppengröße: max. 25 Kinder
Mitarbeiter: 8
Öffnungszeiten:
- Halbtageskindergarten (2 Gruppen):
7:00 – 13:00 Uhr – ohne Mittagessen - Ganztageskindergarten (1 Gruppe):
7:00 – 15:00 Uhr bzw. 17:00 Uhr
Die Ferien sind an die gesetzlichen Schulferien angeglichen (Weihnachts-, Semester-, Oster- und Sommerferien).
ACHTUNG – 4 wöchige Sommerbetreuung wird angeboten.
Formulare:
Elternbeiträge / Förderungen:
Elternbeiträge laut Sozialstaffel des Landes Steiermark werden eingehoben – Mittagessen ist hierbei nicht inbegriffen.
Betreuungsjahr 2021/22 bzw. 2022/23:
Die Elternbeiträge sind Maximalbeträge ohne Antragstellung.
- 5-6 Std. € 144,42 / € 146,43
- 7-8 Std. € 192,56 / € 195,24
- 9-10 Std. € 240,70 / € 244,05
Antragstellung:
ACHTUNG – für Kinder im verpflichtenden Kindergartenjahr ist der Besuch von bis zu 30 Wochenstunden gratis – Sie können natürlich trotzdem einen Antrag stellen wenn Ihr Kind mehr als 30 Wochenstunden betreut wird.
Für das Betreuungsjahr 2022/23 mit Einstieg ab Betreuungsbeginn Herbst 2022 bis 30.06.2022.
Antragstellung bei Einstieg im bereits laufenden Betreuungsjahr 2021/2022 bzw. 2022/23 – Fallbeispiel:
– Einstieg Mitte März 2021 bzw. März 2022
– Antragstellung selbst nur in der Zeit von tatsächlichem Einstiegsdatum + 4 Wochen möglich
– Voraussetzung: Das Kind muss den Kindergarten neben dem Monat März auch noch ein volles weiteres Monat (April) besuchen.
Für die jeweilige Sommerbetreuung gelten die gleichen Anträge wie für das normale Betreuungsjahr jedoch gilt im Sommer keine Kindergartenpflicht, weshalb 5-jährige Kinder in der Berechnung wie 3- bzw. 4-jährige Kinder behandelt werden.
Unkostenbeiträge
Unkostenbeiträge für diverse Veranstaltungen (Puppentheater, Zauberer, Buskosten und Eintritte für verschiedene Ausflüge, usw. …) werden EXTRA eingehoben und sind im Elternbeitrag NICHT enthalten.
Förderungen
Förderung – Kindergarten/Sozial gestaffelte Elternbeiträge:
- Einkommensabhängige Förderung in Kooperation des Land Steiermark mit der Gemeinde Nestelbach bei Graz.
- Antrag und Unterlagen müssen in der Gemeinde Nestelbach fristgerecht abgegeben werden.
- Gewährung der Sozialstaffel abhängig von Ihrem Einkommen, erst nach Vorlage aller Unterlagen ist eine Berechnung möglich.
Förderung der Teilnahme an Schul-/ Kindergartenveranstaltungen:
- Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Kosten, maximal jedoch € 100,-.
- Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen von Schule oder Kindergarten, wie zum Beispiel Schikurs, Schullandwoche, Kennenlerntage, Sportwoche, Sprachwoche oder mehrtägige (ab 2 Tagen) Exkursionen/Veranstaltungen und zusätzlicher (freiwilliger) Englischunterricht in Volksschulen.
- Als Einzelfall im Sinne des generellen Fördermodells gelten die Kosten je Veranstaltung/Kurs.
- Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
- Gefördert werden Personen bis max. zum vollendeten 20. Lebensjahr.
Förderung für die Inanspruchnahme eines „Kindergartenbusses“
- Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.
- Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten für die Inanspruchnahme eines Busses, welcher Kinder zum/vom Kindergarten oder Kinderkrippe bringt.
- Die Höhe der Förderung beträgt pauschal € 15,- je Kind und Monat; max. für 10 Monate je Kindergartenjahr; Kosten müssen nachgewiesen werden.
- Kind und Antragsteller müssen Hauptwohnsitz in Gemeinde Nestelbach bei Graz und gemeinsamen Haushalt haben, Auszahlung der Förderung erfolgt ausschließlich an den Antragsteller.
- Antragstellung muss spätestens bis zum Ende des Kalenderjahres des vorangegangen Kindergartenjahres erfolgen (d.h. wenn der Fördergegenstand 2014/2015 verwirklich ist, bis Ende 2015).
- Antragsteller können sein: Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
Allgemeine Informationen:
Aufnahme in den Kindergarten;
Voraussetzung für die Aufnahme ist die Vollendung des 3. Lebensjahres und eine gewisse Selbstständigkeit sowie die emotionale Reife – wir sprechen von „Kindergartenreife“. Neueinschreibungen für das kommende Betreuungsjahr erfolgen in der Regel im März. Der Kindergartenbesuch endet mit dem Ablauf des Kindergartenjahres beim Eintritt in die Schule – das heißt, Kinder müssen nur 1 x angemeldet werden und nicht für jedes Betreuungsjahr neu.
Aufnahme im Kindergarten zum jeweils Monatsersten, das heißt wenn Sie Ihr Kind zB mit 23. März des aktuellen Betreuungsjahres in den Kindergarten geben wird Ihnen der Elternbeitrag für den gesamten Monat März verrechnet.
Abmeldung vom Kindergarten:
Grundsätzlich gilt: Die Gruppe soll über einen möglichst langen Zeitraum zusammen bleiben, um die Kontinuität in der Gruppe zu gewährleisten. Daher kann die Abmeldung nach einer Eingangsphase von ca. 3 Wochen nur aus schwerwiegenden Gründen erfolgen.
Weiters ist eine Um- bzw. Abmeldung nur jeweils zum Monatsletzten möglich, das heißt wenn Sie Ihr Kind zB mit 23. März des aktuellen Betreuungsjahres abmelden wird Ihnen der Elternbeitrag für den gesamten Monat März verrechnet.
Kontakt
Schulstraße 2
8302 Nestelbach bei Graz
Leiterin: Yvonne Kirisits
Telefon: 03133/8100
E-Mail: kindergarten@nestelbach-graz.gv.at