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Mobilitätsförderung

Förderung /

  • Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der Kosten, maximal jedoch 170 €/Jahr.
  • Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel.
  • Zu fördernde Person ist jeder Bürger für den Zeitraum mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz.
  • Antragsteller können sein: zu fördernde Person oder Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte.
  • Antragstellung grundsätzlich jederzeit, spätestens aber bis Ende April für das vorangegangene Kalenderjahr.
  • Gefördert werden
    • Halbjahres- und Jahreskarten
    • Studenten-, Schüler- und Lehrlingskarten
    • Vorteilscard der Senioren
    • Klimaticket
  • Nicht gefördert werden
    • die Kosten des Selbstbehalts für die Schülerfreifahrt
    • 24-Stunden-Karten
    • Einzeltickets

Formular:

Foerderungsantrag-Mobilitaet

Nestelbach bei Graz
+4331332208
gde@nestelbach-graz.gv.at

Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe