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Sonstige Förderungen (Förderungen)

Förderung /

Babyspende

Anläßlich der Geburt eines Kindes erhält die Mutter mit Hauptwohnsitz in Nestelbach bei Graz nach der Anmeldung des Kindes einen Babyrucksack, gefüllt mit diversen Produkten für Neugeborene.

Förderung /

Geburtstagsgratulationen

Anläßlich des 75., 80. und 85. Geburtstag und ab dem 90. Geburtstag jährlich erhalten Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz einen Gutschein im Wert von € 40 sowie einen Wein/Spirituose oder einen Blumenstrauß

Förderung /

Maturaballspende

SchülerInnen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz , die eine höherbildende Schule besuchen, können für die Durchführung des Maturaballes ihres Jahrganges eine einmalige Spende in Höhe von € 50,00 beantragen. Die Spende wird je Maturaballveranstaltung nur einmalig (nicht je Schüler) gewährt. Antragstellung muss vor dem Veranstaltungstermin jedoch frühestens zu Beginn des Schuljahres in welchem… weiterlesen: „Maturaballspende“

Förderung /

Mobilitätsförderung

Die Höhe der Förderung beträgt 20 % der Kosten, maximal jedoch 170 €/Jahr. Gegenstand der Förderung ist ein Zuschuss der Gemeinde zu den Kosten der Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel. Zu fördernde Person ist jeder Bürger für den Zeitraum mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Nestelbach bei Graz. Antragsteller können sein: zu fördernde Person oder Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte. Antragstellung… weiterlesen: „Mobilitätsförderung“

Förderung /

Zuschuss für Stellungspflichtige

Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger Zuschuss der Gemeinde in Höhe von € 30,- für Stellungspflichtige (Feststellung der Wehrtauglichkeit). Der Zuschuss wird bei Antritt der Stellung gewährt. Zu fördernde Person muss Hauptwohnsitz am Stellungstag in der Gemeinde Nestelbach bei Graz. Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.

Förderung /

Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinklasse A + B:

Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Kosten, maximal jedoch €100,- Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger Zuschuss je Antragsteller zum verpflichtenden Fahrsicherheitstraining für Führerscheinklasse A und B. Als Einzelfall im Sinne des generellen Fördermodells gelten die Kosten eines Fahrsicherheitstrainigs je Führerscheinklasse. Gefördert werden Personen ab dem 17 bis zum vollendeten 24. Lebensjahr. Antragsteller… weiterlesen: „Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinklasse A + B:“

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Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
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