Zuschüsse zum Fahrsicherheitstraining für Führerscheinklasse A + B:
Förderung / Sonstige Förderungen
- Die Höhe der Förderung beträgt 25 % der Kosten, maximal jedoch €100,-
- Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger Zuschuss je Antragsteller zum verpflichtenden Fahrsicherheitstraining für Führerscheinklasse A und B.
- Als Einzelfall im Sinne des generellen Fördermodells gelten die Kosten eines Fahrsicherheitstrainigs je Führerscheinklasse.
- Gefördert werden Personen ab dem 17 bis zum vollendeten 24. Lebensjahr.
- Antragsteller können Trainingsabsolventen oder Eltern, Erziehungsberechtigte, Obsorgeberechtigte sein.
- Antragstellung muss innerhalb von sechs Monaten ab Absolvierung des Fahrsicherheitstrainings erfolgen.