Zuschuss für Stellungspflichtige
Förderung / Sonstige Förderungen
- Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger Zuschuss der Gemeinde in Höhe von € 30,- für Stellungspflichtige (Feststellung der Wehrtauglichkeit).
- Der Zuschuss wird bei Antritt der Stellung gewährt.
- Zu fördernde Person muss Hauptwohnsitz am Stellungstag in der Gemeinde Nestelbach bei Graz.
- Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.