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Zuschuss für Stellungspflichtige

Förderung /

  • Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger Zuschuss der Gemeinde in Höhe von € 30,- für Stellungspflichtige (Feststellung der Wehrtauglichkeit).
  • Der Zuschuss wird bei Antritt der Stellung gewährt.
  • Zu fördernde Person muss Hauptwohnsitz am Stellungstag in der Gemeinde Nestelbach bei Graz.
  • Die Förderung erfolgt nicht nach dem generellen Fördermodell der Gemeinde.

Nestelbach bei Graz
+4331332208
gde@nestelbach-graz.gv.at

Standesamt
Montag: 14:00 - 17:00, Nestelbach
Dienstag: 15:00 - 18:00, St. Marein
Donnerstag: 15:00 - 18:00, Laßnitzhöhe